Leistungen Führungszeugnis
Jeder Person, die das 14. Lebensjahr vollendet hat, wird auf Antrag ein Zeugnis über den sie betreffenden Inhalt des Bundeszentralregisters erteilt.
Der Antrag ist formgebunden und bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen. Der Antragsteller hat sich durch Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses auszuweisen. Es ist nicht möglich, sich bei Antragstellung vertreten zu lassen, es sei denn, es handelt sich um eine nachgewiesene gesetzliche Vertretung.
Es gibt verschiedene Belegarten:
Belegart N = Führungszeugnis für eigene Zwecke (Übersendung an den Antragsteller)
Belegart O = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Übersendung unmittelbar an die Behörde - Angabe des Verwendungszwecks und die genaue Anschrift der Behörde sind erforderlich)
Belegart P = Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Wie Belegart O, befugt den Antragsteller jedoch, das Führungszeugnis vor der Weiterleitung an die Behörde bei einem Amtsgericht seiner Wahl einzusehen).
Erweitertes Führungszeugnis = Für die Tätigkeit im jugendnahen Bereich, gilt auch für Adoptionen (Nachweis erforderlich! - vgl. § 30a Bundeszentralregistergesetz).
Bearbeitungsdauer:
Die Bearbeitung beim Bundeszentralregister in Bonn kann 10 bis 14 Tage dauern.
13,- Euro (bei Antragstellung), zu Gebührenbefreiung siehe unten
Personalausweis/Reisepass, Nachweis des Arbeitgebers, dass die Voraussetzungen des § 30a BZRG erfüllt sind (nur für erweitertes Führungszeugnis)
-
Antrag auf Erteilung eines Führungszeugnis (mit Online-Bezahlung)
Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses muss der Nachweis als Anlage beigefügt werden.(vgl. § 30a BZRG)Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
-
Bundeszentralregister
ausführliche Informationen, auch zu Gebührenbefreiung
- Terminbuchungen für das Bürgerbüro