Erklärung Barrierefreiheit

Die Stadt Haltern am See ist bemüht, ihre Webseiten im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen - BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen - BITV NRW im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Geltungsbereich

Diese Erklärung gilt für die Website www.haltern-am-see.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die im Geltungsbereich genannten Webseiten sind teilweise mit den Anforderungen des BGG NRW und der Barrierefreie-Informationstechnik BITV NRW vereinbar. Die erreichte Bewertung nach WCAG ist: nicht konform.

  • Die Farbauswahl der Bereiche Verwaltung Politik, Schule Familie Soziales und Tourismus enthält zu wenig Kontrast
  • Alternativtexte für Bilder fehlen teilweise oder sind redundant
  • Linktexte sind teilweise leer oder nicht ausreichend beschreibend
  • Links sind vereinzelt redundant
  • Es fehlen Hinweise auf neu sich öffnende Fenster oder Anwendungen
  • Für die externe Anwendung Mängelmelder hat der Hersteller Überarbeitung zugesagt
  • In PDF-Dateien fehlt fast durchgehend die notwendige Auszeichnung mit Tags
  • Für Kartenanwendungen, Youtube-Videos, verlinkte Stadtpläne, Powerpoint-Präsentationen fehlen die Alternativen in Textform bzw. ein zusätzliches Angebot mit in barrierefreier Form hinterlegten Inhalten 
  • Es kommen Layout-Tabellen vor (Kalenderfunktion für Veranstaltungen, Zahlen und Fakten)
  • Accesskeys und Tabindezes sind in Navigation vorhanden

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 29.03.2021 erstellt und am 15.04.2021 überarbeitet.

Die Erklärung wurde erstellt auf Grundlage einer Selbstbewertung im Rahmen des von der DIAS GmbH unter bitvtest.de angebotenen Prüfverfahrens zur BITV.

Feedback und Kontaktangaben

Sie sind auf Inhalte gestoßen,

  • die schwer zugänglich sind
  • die die allgemeinen Empfehlungen für Barrierefreiheit verletzen oder nicht WCAG 2.1-konform sind
  • oder die inhaltlich unklar sind?

Bitte lassen Sie uns Ihre Fragen, Anmerkungen, Kritik, über unser Kontaktformular zukommen.

Die zuständige Stelle, die für die barrierefreie Zugänglichkeit und die Bearbeitung der im Rahmen des Feedback-Mechanismus eingehenden Mitteilungen zuständig ist, ist das Bürgermeisterbüro der Stadt Haltern am See.

Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen

Wenn Ihre Kontaktaufnahme mit der Stadt Haltern am See nicht erfolgreich war bzw. Sie auf Ihre Mitteilungen oder Anfragen keine zufriedenstellenden Antworten erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einschalten.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik (IT) bietet Nutzerinnen und Nutzern die Möglichkeit, auf Internetseiten öffentlicher Stellen hinzuweisen, die nicht barrierefrei sind.

Die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen ist der Beauftragten der Landesregierung für Menschen mit Behinderung in Nordrhein-Westfalen zugeordnet.

Die Ombudsstelle ist per E-Mail ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Ombudsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ombudsstelle-barrierefreie-informationstechnik.

Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen

Die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik Nordrhein-Westfalen prüft die Einhaltung der Anforderungen an die barrierefreie Informationstechnik, um eine flächendeckende Umsetzung der gesetzlichen Regelungen sicherzustellen.

Die Überwachungsstelle ist beim Kompetenzzentrum Barrierefreie IT (KBIT) beim Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) eingerichtet.

Die Überwachungsstelle ist per E-Mail ueberwachungsstelle-nrw@it.nrw.de zu erreichen.

Weitere Informationen über die Überwachungsstelle finden Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen https://www.mags.nrw/ueberwachungsstelle-barrierefreie-informationstechnik.