Fachbereich Bauen
Die Landesbauordnung (BauO NRW) regelt die baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen.
Der Fachbereich Bauen der Stadt Haltern am See erteilt gemäß der BauO NRW Vorbescheide und Baugenehmigungen für bauliche Anlagen, überwacht die ordnungsgemäße Bauausführung und trifft Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus erteilt der Fachbereich Bauen Teilungsgenehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen, gibt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und stellt Bauakten aus dem Bauaktenarchiv zur Einsichtnahme bereit.
Bei planungsrechtlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern am See.
Das gesamte Aufgabengebiet sowie die Ansprechpartner/innen für Ihr Anliegen finden Sie unter den unten aufgeführten „Leistungen“.
Montag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-17:30 Uhr | |
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Dienstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-16:00 Uhr | |
Mittwoch | geschlossen | ||
Donnerstag | 08:30-12:00 Uhr | 13:30-16:00 Uhr | |
Freitag | 08:30-12:00 Uhr |
- Abgeschlossenheitsbescheinigung
- Abnahmen von Fliegenden Bauten
- Akteneinsicht
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Bauantrag / Baugenehmigung
- Baulasten
- Bauzustandsbesichtigungen ( Rohbau-/Schlussabnahme)
- Beseitigung (Abbruch) von Gebäuden
- Fachbereich Bauen
- Hausnummerierung
- Löschung von Baulasten
- Teilungsgenehmigung
- Vorbescheid (Bauvoranfrage) § 77 BauO NRW
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung nach § 69 BauO
- Anzeige zur Beseitigung (Abbruch) von Gebäuden
- Bauantrag § 64 BauO NRW 2018
- Bauantrag § 65 BauO NRW 2018
- Bauantrag für Werbeanlagen
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Vorhaben
- Betriebsbeschreibung zum Bauantrag für gewerbliche Anlagen
- Vorlage in der Genehmigungsfreistellung § 63 BauO NRW 2018
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6.20 Stellplatzsatzung für Wohngebäude vom 04.07.2025
Stellplatzsatzung für Wohngebäude