Fachbereich Bauen

Die Landesbauordnung (BauO NRW) regelt die baulich-technischen Anforderungen an die Bauvorhaben und die Abwehr von Gefahren, die von der Errichtung, dem Bestand und der Nutzung baulicher Anlagen ausgehen. 

Der Fachbereich Bauen der Stadt Haltern am See erteilt gemäß der BauO NRW Vorbescheide und Baugenehmigungen für bauliche Anlagen, überwacht die ordnungsgemäße Bauausführung und trifft Vorkehrungen zur Gefahrenabwehr. Darüber hinaus erteilt der Fachbereich Bauen Teilungsgenehmigungen und Abgeschlossenheitsbescheinigungen, gibt Auskünfte aus dem Baulastenverzeichnis und stellt Bauakten aus dem Bauaktenarchiv zur Einsichtnahme bereit.

Bei planungsrechtlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Planen und Wirtschaftsförderung der Stadt Haltern am See.

Das gesamte Aufgabengebiet sowie die Ansprechpartner/innen für Ihr Anliegen finden Sie unter den unten aufgeführten „Leistungen“.

Öffnungszeiten
Montag08:30-12:00 Uhr   13:30-17:30 Uhr    
Dienstag08:30-12:00 Uhr   13:30-16:00 Uhr    
Mittwochgeschlossen 
Donnerstag08:30-12:00 Uhr   13:30-16:00 Uhr    
Freitag08:30-12:00 Uhr      

Adresse
Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege
Rochfordstraße 1
45721 Haltern am See
Kartenansicht
Telefon
02364 933 301
Fax
02364 933 302