Leistungen Tombola, Ausspielung, Kleinere Lotterie
Voraussetzungen und Hinweise für Kleine Lotterien und Ausspielgungen
Wer eine Lotterie oder Ausspielung veranstalten möchte, benötigt hierfür grundsätzlich eine Genehmigung, die bei der Bezirksregierung Münster, Telefon 0251/411-0, zu beantragen ist.
Die Durchführung von "Kleinen Lotterien und Ausspielungen" (Spielkapital bis 40.000 €) sind im Rahmen einer "Allgemeinen Erlaubnis" nach dem Erlass des Innenministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 08.01.2008 , AZ -14-38.07.01-3.1-, unter bestimmten Bedingungen erlaubt. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte dem Merkblatt unter Info-Blätter.
Organisationen, die wirtschaftliche Zwecke verfolgen (z. B. Werbegemeinschaften, Gewerbetreibende, etc.), fallen nicht unter die Allgemeine Erlaubnis. Ihnen kann keine Erlaubnis zur Veranstaltung einer Kleinen Lotterie/Ausspielung erteilt werden - auch dann nicht - wenn der Ertrag der Veranstaltung gemeinnützigen Zwecken zugeführt wird.
Die Veranstaltung einer "Kleinen Lotterie" ist gegenüber dem FB Ordnung und Soziales anzeigepflichtig. Hierfür verwenden Sie bitte das unter Formulare hinterlegte Anzeigeblatt.