Leistungen Wohnberechtigungsschein
Zum Bezug einer Sozialwohnung ist die Vorlage eines Wohnberechtigungsscheines zwingend erforderlich.
Der Erhalt eines Wohnberechtigungsscheines hängt von der Haushaltsgröße und den Einkommensverhältnissen ab.
Der Anfangsbuchstabe Ihres Nachnamens bestimmt Ihren Ansprechpartner:
A - K: Frau Schulz
L - Z: Herr Ruppert
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung