Leistungen Personalausweis / Reisepass

 

Personalausweise und Reisepässe werden im Bürgerbüro beantragt und dort auch ausgehändigt.

Die sofortige Ausstellung eines vorläufigen Dokumentes, allerdings mit kurzer Gültigkeit, ist grundsätzlich möglich. Die Ausstellung eines regulären Reisepasses ist im Expressverfahren (3-4 Werktage) gegen Zusatzgebühr möglich. 

Verlust oder Diebstahl der Ausweispapiere:

Wer seinen Personalausweis oder Reisepass verloren hat, hat für die erneute Beantragung seinen EU-Kartenführerschein/ alten Personalausweisantrag sowie einen aktuellen Auszug aus dem Geburtenregister und ein biometrisches Passfoto vorzulegen.

Sperrung der e-ID Funktion bei Verlust des elektronischen Personalausweises:

Sperrnotruf: 0180 - 1 333 333

Ist Ihnen der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter e-ID Funktion abhanden gekommen, teilen Sie dies bitte schnellstmöglich dem Bürgerbüro mit.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Personalausweis: 

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres: 22,80 €; 6 Jahre gültig
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres: 37,- €; 10 Jahre gültig
  • Vorläufiger Personalausweis: 10,- €; maximal 3 Monate gültig

Reisepass:

  • bis Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €; 6 Jahre gültig
  • nach Vollendung des 24. Lebensjahres 70,- €; 10 Jahre gültig
  • Zusatzgebühr für Expressverfahren (wahlweise): 32,- €
  • Vorläufiger Reisepass: 26,- €; maximal 1 Jahr gültig


Bitte beachten Sie, dass Gebühren, die eine Summe von 50,- € übersteigen, nicht mehr in bar entgegen genommen werden.

Unterlagen

  • aktueller Personalausweis/ Reisepass (auch wenn dieser ungültig ist) oder
  • Kinderreisepass oder
  • aktueller Auszug aus dem Geburtenregister sowie
  • ein biometrisches Lichtbild, nicht älter als 2 Jahre; Größe 45 x 35 mm, Hochformat ohne Rand

Ist die Person, für die das Dokument beantragt werden soll unter 16 Jahren (Personalausweis) bzw. unter 18 Jahren (Reisepass), wird zusätzlich auch das Einverständnis aller sorgeberechtigten Personen benötigt (s. Punkt Formulare)

Voraussetzungen

Das persönliche Erscheinen ist erforderlich, da die eigenhändige Unterschrift und die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich ist!