Aktuelles Haltern am See

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Titel
Aktuelles zur Flüchtlingsunterbringung
Einleitung

In diesem Beitrag infomiert die Stadt Haltern am See über die Flüchtingsunterbringung.

 

Mehrheitlich sprach sich die Politik in der Ratsitzung am 28. September 2023 dafür aus, der Bezirksregierung Münster die Fläche am Lippspieker für eine Einrichtung für maximal 400 Geflüchtete zur Verfügung zu stellen. Die städtische Flüchtlingsunterkunft am Hellweg geht ab dem 27. Mai 2024 in Betrieb.

Unter dem Link www.haltern.de/abo können sich Interessierte für den Verteiler „Flüchtlingsunterbringung“ anmelden.  

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Flüchtlingsunterkunft am Hellweg geht ab dem 27. Mai in Betrieb

Mittlerweile steht fest, wann die ersten Geflüchteten am Hellweg einziehen können: Die Belegung erfolgt ab Montag, dem 27. Mai. In der Einrichtung sollen gegenwärtig ausschließlich Familien untergebracht werden.

Die Stadt verfügt mit der Inbetriebnahme am Hellweg über eine Kapazität von circa 80 bis 90 neuen Plätzen (je nach Familienzusammensetzung), die auch dringend benötigt werden. Witterungsbedingt hatte sich der Anschluss der Versorgungsleitungen hinausgezögert. Nun sind nur noch letzte Restarbeiten nötig. Das Gelände wird noch abgezäunt. Bis es soweit ist, werden die Straßen- und die Bahnseite mit Bauzäunen abgesichert. Zudem werden noch zusätzliche Laternen auf dem Parkplatz angebracht. Neue Piktogramme sollen den Weg zur Innenstadt ausweisen, um den Familien eine bessere Orientierung zu geben. Ein Nachbar der Einrichtung hat sich bereiterklärt, in Abstimmung mit der Stadtverwaltung den zukünftigen Bewohnerinnen und Bewohnern als Ansprechpartner und Kontaktperson beiseitezustehen. Die Stadtverwaltung ist dankbar für alle Bürgerinnen und Bürger, die sich in diesem Bereich ehrenamtlich engagieren.

Sollten Anwohnerinnen und Anwohner Fragen zur Inbetriebnahme der Einrichtung haben, ist Michael Schniederjan Ansprechperson bei der Stadtverwaltung (Tel.: 02364 933 250 Mail: sozialamt@haltern.de).

 

Update zur Flüchtlingssituation in Haltern am See vom 11. März 2024

Nach den hohen Zuweisungszahlen im 4. Quartal 2023 mit 5 bis 10 Personen wöchentlich haben sich die Zuweisungszahlen in den Monaten Januar und Februar mit 17 bzw. 20 geflüchteten Menschen etwas moderater dargestellt. Hier kam der Stadt Haltern am See entgegen, dass sie noch aus der Nutzung der Seestadthalle als Landesnotunterkunft Restkontingente von der Bezirksregierung Arnsberg angerechnet bekommen hatte. Dieses letzte Kontingent von 44 Personen ist zum 01. März weggefallen, was unmittelbar zu einer Erhöhung der Aufnahmequote geführt hat. Aktuell hat die Stadt Haltern am See ein Aufnahmedefizit von insgesamt - 224 Personen. Insofern rechnet die Stadtverwaltung damit, dass sich sowohl die Zuweisungszahlen als auch die Intensität der Zuweisungen in den nächsten Wochen und Monaten wieder erhöhen werden. Umso wichtiger ist es aus Sicht der Stadtverwaltung weiterhin, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. 

In der Erich-Kästner-Schule hat die Stadt Haltern am See inzwischen eine Belegung mit 92 Geflüchteten verteilt auf insgesamt 3 Etagen. Hier verfügt sie noch über Kapazitäten von circa 30 bis 40 Plätzen, wobei auch die Turnhalle bereits mit eingerechnet ist. Die Turnhalle wird in dieser Woche durch mobile Trennwände unterteilt, so dass dieser Bereich dann ebenfalls zur Nutzung zur Verfügung steht. Insgesamt sind bis auf einen ehemaligen Klassenraum alle baulichen Instandsetzungsmaßnahmen abgeschlossen. 

„Anhand der bestehenden Aufnahmeverpflichtung und der vorhandenen Kapazitäten lässt sich erkennen, dass die Stadt Haltern am See weiterhin vor großen Herausforderungen bei der Aufnahme und Unterbringung aller geflüchteten Menschen steht“, sagt Michael Schniederjan: „Dies wird uns solange begleiten, bis die Zentrale Unterbringungseinrichtung der Bezirksregierung Münster am Lippspieker ihren Betrieb aufnehmen wird. Dann werden alle dort vorhandenen Plätze zu 100% auf unsere Aufnahmequote angerechnet werden.“ Ab diesem Zeitpunkt werde die Stadtverwaltung einen gewissen Zeitrahmen zur Verfügung haben, der es ihr ermöglicht, eigene, städtische Standorte weiter zu optimieren. Dies bedeutet auch, die zahlreichen Menschen, die bereits eine Anerkennung haben und noch in den städtischen Unterkünften leben, auf dem privaten Wohnungsmarkt zu integrieren. Das gelinge auch bereits in vielen Fällen dank der guten Zusammenarbeit mit den lokalen Akteuren vor Ort. 

 

Lippspieker als Standort für Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) 

Im Rahmen der Schließung dieser Erstaufnahmeeinrichtung in der Seestadthalle wird die Anrechnung der dort untergebrachten Flüchtlinge auf die städtischen Zuweisungen in monatlichen 20 %-Schritten abgeschmolzen, so dass die städtischen Unterbringungskapazitäten, auch vor dem Hintergrund der insgesamt stark ansteigenden Flüchtlingszahlen in Deutschland, dringend hätten erhöht werden müssen. Durch die Umsetzung einer ZUE am neuen Standort fallen für die Stadt Haltern am See - wenn überhaupt - nur geringe investive Ausgaben an. Außerdem muss seitens der Stadt keine Infrastruktur wie Kindergarten- und Schulplätze zur Verfügung gestellt werden, wie es bei einer eigenen Unterbringung der Fall wäre.

Unabhängig von der Unterbringung in einer ZUE oder in eigenen Unterkünften bleibt die Zahl der in Haltern am See untergebrachten Geflüchteten gleich.

Neben der neuen ZUE wird die Verwaltung zeitnah Wohnunterkünfte in kommunaler Trägerschaft am Hellweg errichten, in der 120 zugewiesene Geflüchtete untergebracht werden können. Ohne den Beschluss für die ZUE hätten vier Wohnunterkünfte dieser Art errichtet werden müssen.

 

ZUE: Das waren die Inhalte der Informationsveranstaltung


Regierungsvizepräsident Dr. Ansgar Scheipers betonte, dass in einer ZUE ein deutlich höherer Standard gelte, als in einer Notunterkunft, wie sie die Bezirksregierung bis Ende September in der Seestadthalle betrieben hatte und für deren vorübergehende Bereitstellung er sich noch einmal herzlich bedankte. Zum Betrieb einer ZUE gehören umfangreiche tagesstrukturierende Angebote (Deutschkurse, Sozialräume, Freizeitangebote etc.) sowie ein schulnahes Angebot für Kinder zur Vorbereitung auf das deutsche Schulsystem.

Nach der Ankunft in der Landeserstaufnahme und Erledigung notweniger Schritte in einer Erstaufnahmeeinrichtung (erkennungsdienstliche Erfassung, Gesundheitsuntersuchung, Impfangebot, Asylantragstellung etc.) ist eine ZUE in der Regel für die Dauer des Asylverfahrens der verpflichtende Wohnsitz für Geflüchtete. Das grundsätzliche Ziel in NRW ist, den Kommunen keine Geflüchteten zuzuweisen, deren Bleibeperspektive unklar ist, so Dr. Ansgar Scheipers: „Damit entlastet das Land die Kommunen von Unterbringungs- und Integrationskosten für Menschen, die nicht dauerhaft in Deutschland bleiben. Das Landessystem der Zentralen Unterbringung ist kein Widerspruch, sondern die Voraussetzung dafür, dass die dezentrale Unterbringung und Integration Bleibeberechtigter auf kommunaler Ebene auch weiterhin gelingen kann.“

Alle ZUEn in NRW werden als Gemeinschaftsunterkünfte (Unterbringung in Mehrbettzimmern) mit einer Vor-Ort-Versorgung der Geflüchteten durch Betreuungsdienste, Verpflegungsdienstleister und Sicherheitsdienste betrieben, in denen umfangreiche Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsangebote vorgehalten werden. Hinzu kommen die Sicherstellung einer medizinischen Akutversorgung, unabhängige Verfahrensberatungen und für Kinder ein freiwilliges schulnahes Angebot, das auf das deutsche Bildungssystem vorbereitet. Die maximale Aufenthaltsdauer in einer ZUE beträgt 24 Monate für Erwachsene, für Familien mit Kindern sind es nur sechs Monate. In der Praxis ist die Verweildauer jeweils deutlich kürzer.

Am Beispiel der von der Bezirksregierung bereits betriebenen Einrichtungen stellte der Regierungsvizepräsident dar, wie gemeinsam mit Betreungsverband und Sicherheitsdienst eng mit örtlichen Ordnungs- und Polizeibehörden zusammenarbeitet werde. Für die Nachbarn und die Stadt werde ein professionelles Umfeldmanagement als fester Ansprechpartner etabliert. Gerne wolle die Bezirksregierung bürgerschaftliches und ehrenamtliches Engagement einbinden.

Zum Hintergrund:

Die Bezirksregierung Münster hält in ZUEn und NUn aktuell 4.500 Plätze aktiv und 650 Plätze Stand-by vor. Da – wie auch mit der Aufgabe der Seestadthalle – nach und nach NU-Plätze durch besser ausgestattete ZUE-Plätze ersetzt werden sollen und immer mehr Flüchtlinge aufgenommen werden müssen, fehlen perspektivisch im Regierungsbezirk Münster mind. 2.400 Plätze. Die Bezirksregierung Münster ist daher im Gespräch mit allen Städten und Gemeinden im Regierungsbezirk, um weitere Unterbringungsplätze zu schaffen.