Leistungen Landes- und Gebietsentwicklungsplan

Der Landesentwicklungsplan und der Gebietsentwicklungsplan für den Regierungsbezirk Münster - Teilabschnitt Nördliches Ruhrgebiet - stecken mit Zielen und Darstellungen den Rahmen ab, in dem sich die städtische Entwicklung mit neuem Bauland bzw. der Erhaltung des Freiraumes vollziehen kann.

Durch ihre Beteiligung an der Aufstellung und Änderung dieser Pläne nimmt die Stadt Einfluss auf diese Rahmenbedingungen, um Spielräume für ihre Entwicklung zu gewinnen.

Der Landesentwicklungsplan sowie der Gebietsentwicklungsplan können beim Planungs- und Umweltamt eingesehen werden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung