Leistungen Gehwegabsenkungen

Sofern ein Bürger die Absenkung des Gehweges zur Schaffung einer Einfahrt zu seinem Grundstück wünscht, muss ein Vertrag zwischen ihm und der Stadt Haltern am See geschlossen werden. Hierbei sind die allgemeinen Ausführungsregeln sowie eine entsprechende Materialauswahl zu beachten.

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung