Leistungen Teilungsgenehmigung
Die Teilungsgenehmigung nach § 19 Baugesetzbuch (BauGB) und § 7 Bauordnung NRW bzw. die jeweiligen Zeugnisse, falls für die Teilung eine Genehmigung nicht erforderlich ist, erstellt das Bauamt.
Der Teilungsantrag ist über einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur zu stellen.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
Gem. Tarifstelle 2.5.1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NW
Formulare
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Antrag auf Genehmigung einer Grundstücksteilung
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)