Leistungen Straßenreinigung

Die Stadt führt die Reinigung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze durch, soweit die Reinigung nicht auf die Grundstückseigentümer übertragen wurde.

Im Regelfall ist die Reinigung der Gehwege, Radwege und Fahrbahnen den Eigentümern der an die Straße angrenzenden Grundstücke übertragen worden. Dies gilt nicht für den Innenstadtbereich. 

Informationen zu Ihrer Straße fnden Sie hier. 

Gebührenpflichtig sind die Benutzer der öffentlichen Einrichtung Straßenreinigung. Als Benutzer gelten die Eigentümer der Grundstücke, die durch die gereinigte Straße erschlossen werden. Dies sind sowohl die direkt an die Straße angrenzenden Grundstücke (Direktanlieger) als auch die z.B. an Stichwegen gelegenen Grundstücke (Hinterlieger).

Berechnungsmaßstab für die Straßenreinigungsgebühren ist entweder die Länge der an die Straße angrenzenden Grundstücksfront oder ersatzweise die Länge der im Hinterland verlaufenden, der Straße zugewandten Grundstücksseite.

Die jeweilige aktuell gültige Gebührensatzung finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen zur Straßenreinigung und zum Winterdienst wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wirtschaftsbetriebe.

 

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung