Leistungen Hilfeleistungen

Hier ist grundsätzlich zwischen kostenfreien, weil gesetzlich vorgeschriebenen, und kostenpflichtigen, d.h. freiwilligen Aufgaben zu unterscheiden.

Wann immer die Feuerwehr zur Beseitigung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung tätig werden muss, bleibt diese Hilfeleistung der Feuerwehr für die Bürger kostenfrei. In allen anderen Fällen besteht eine Pflicht der Bürger zum Ersatz der Kosten. Die Höhe der jeweiligen Kosten richtet sich nach dem Satzungsrecht der Stadt Haltern am See.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung