Leistungen Verkehrslenkung und -regelung
Der Bereich Ordnung ist als Straßenverkehrsbehörde zuständig für:
- Anordnungen von Verkehrszeichen und Markierungen im öffentlichen Straßenraum
- Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs. 1 StVO (z. B. von Halteverboten zwecks Umzugs oder handwerklicher Arbeiten)
- Erteilung von Erlaubnissen für Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden gemäß § 29 StVO (für Festumzüge und Veranstaltungen - z. B. Radrennen)
Informationen zu Parkausweisen finden Sie hier.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten
Aufgrund des umfangreichen Gebührenkatalogs können die Kosten nur auf Anfrage mitgeteilt werden.
Unterlagen
Schriftlicher formloser Antrag. Für die Erteilung von Ausnahmen nach § 46 Abs.1 StVO (s.o.) ist die Angabe des amtlichen Kennzeichens erforderlich.
Info-Blätter