Leistungen Namensänderung bei Familienstandsänderung

Die Namensführung einer Person (Familienname und Vorname) richtet sich nach bürgerlichem Recht. Danach ist eine beliebige Namensänderung nicht möglich, sondern nur in bestimmten Fällen.

Soll nach der Ehescheidung wieder der Geburtsname geführt werden, ist das Standesamt, bei dem das Heiratsregister geführt wird, für die Entgegennahme zuständig. Die Erklärung kann auch beim Standesamt des jetzigen Wohnsitzes abgegeben werden, wird dann aber erst mit Eintragung beim zuständigen Standesamt wirksam.

Ein geschiedener oder verwitweter Ehegatte kann durch eine Erklärung vor dem Standesamt seinen Geburtsnamen oder den Namen wieder annehmen, den er bis zur Bestimmung des Ehenamens geführt hat.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Gebühr für eine Namensänderung beim Standesamt beträgt 23 Euro.

Unterlagen

Personalausweis, beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch (das als Heiratsregister weitergeführt wird) dieser Ehe mit Auflösungsvermerk, sofern dieses nicht beim Standesamt geführt wird (siehe dazu Beurkundungen).