Leistungen Urkunden

                                   Beurkundungen

Aus den Personenstandsbüchern der Standesämter werden dem berechtigten Personenkreis Urkunden ausgestellt.

Auszustellende Urkunden sind hauptsächlich:

1. Geburtsurkunden - zuständig ist allein das Standesamt des Geburtsortes!

2. Eheurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Eheschließung!

3. Abschrift aus dem Familienbuch (für Eheschließungen ab dem 01.01.1958)
    zuständig ist allein das Standesamt, das die Familienbuchkarte führt, d.h.: das 
    Standesamt der Eheschließung

4. Sterbeurkunden - zuständig ist allein das Standesamt der Sterbeortes!

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Diese werden dafür entsprechend gekennzeichnet.

 

                             Urkundenanforderung

Es gibt drei Möglichkeiten zum Erhalt einer Urkunde:

 1.  persönliche Vorsprache im Standesamt und direkte Mitnahme der Urkunde

 2.  Anforderung per E-Mail: 
      Bitte richten Sie Ihre Mail an standesamt@haltern.de und geben unbedingt Ihren 
      vollständigen Namen und Adresse mit Telefonnummer, die Bezeichnung, Anzahl und 
      Verwendungszweck der gewünschten Urkunde (bei Geburtsurkunden auch das Geburtsdatum) 
      sowie Ihre Bankverbindung an.

      Bitte schreiben Sie unbedingt noch folgenden Satz in Ihre E-Mail:
      „Ich ermächtige hiermit das Standesamt Haltern am See, die Gebühren für die   
      Urkunde zzgl. Porto von meinem og. Konto einzuziehen
.“

 3. Anforderung per Brief: 
      Bitte richten Sie Ihr Schreiben an das

           Standesamt Haltern am See
           Markt 1
           45721 Haltern am See

      und geben darin unbedingt Ihren vollständigen Namen und Adresse mit Telefonnummer,   
      die Bezeichnung, Anzahl und Verwendungszweck der gewünschten Urkunde sowie Ihre  
      Bankverbindung an.

      Bitte nehmen Sie unbedingt noch folgenden Satz in Ihr Schreiben auf: 
      „Ich ermächtige hiermit das Standesamt Haltern am See, die Gebühren für die
      Urkunde zzgl. Porto von meinem og. Konto einzuziehen
.“

      Alternativ zur Angabe des Kontos und der Einzugsermächtigung können Sie auch den   
      Geldbetrag in bar dem Brief beifügen.

      Leider können Schecks aus buchungstechnischen Gründen nicht angenommen werden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

je Urkunde 12 Euro, für weitere Urkunden 6 Euro, zzgl. Porto beim Versand der Urkunde

Unterlagen