Leistungen Hundesteuer
Entsprechend der Hundesteuersatzung der Stadt Haltern am See wird die Hundesteuer erhoben.
Jeder Hundehalter hat seine(n) Hund(e) innerhalb von zwei Wochen nach der Aufnahme anzumelden.
Beachten Sie bitte die Vorschriften des Landeshundegesetzes NRW sowie das dazugehörige Merkblatt (s. unten).
Bestehen weitere Fragen zum Landeshundegesetz NRW wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Ordnung und Soziales.
Die Steuer beträgt jährlich, wenn
a) nur ein Hund gehalten wird 96,00 EUR
b) zwei Hunde gehalten werden 108,00 EUR je Hund
c) drei Hunde gehalten werden 120,00 EUR je Hund.
Eine erhöhte Hundesteuer für gefährliche Hunde und Hunde bestimmter Rassen gem. § 3 und § 10 Landeshundegesetz NRW wird nicht erhoben.
Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Befreiung oder eine Ermäßigung der Hundesteuer zu beantragen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Hundesteuersatzung (s. unten).
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Hundeanmeldung/-abmeldung & Hundesteuer online
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Landeshundegesetz NRW
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)
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2.04 Hundesteuersatzung vom 15.12.2006
Hundesteuersatzung