Leistungen Geburtenanmeldungen / -beurkundungen

Für die Beurkundung der Geburt eines Kindes ist das Standesamt des Geburtsortes zuständig.

Die Geburt ist innerhalb einer Woche dem zuständigen Standesamt anzuzeigen.

Geburtsurkunden werden nur von dem Standesamt erstellt, das die Personenstandsbücher führt (Geburtsort).

 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Das Standesamt stellt grundsätzlich bei Erstbeurkundung automatisch vier Urkunden für das Kind aus. Diese umfassen drei gebührenfreie, zweckgebundene Urkunden (Mutterschaftshilfe, Kindergeld, Elterngeld) sowie eine gebührenpflichtige Urkunde für das eigene Stammbuch. Die Kosten hierfür betragen 12 Euro, für jede weitere Urkunde 6 Euro.

Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei. Diese werden entsprechend gekennzeichnet.

Unterlagen

Bei Geburten sind zur Beurkundung folgende Unterlagen erforderlich:

 1. Sind die Eltern miteinander verheiratet: 

  • die Eheurkunde
  • die Geburtsurkunden beider Elternteile

 2. Ist die Mutter ledig:

  • nur die Geburtsurkunde

3. Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und wurde die Vaterschaft bereits vor der Geburt des Kindes anerkannt:

  • Geburtsurkunden der Mutter und des Vaters
  • die Vaterschaftsanerkennung und die Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen Sorge.

 4. Ist die Mutter geschieden:

  • eine Eheurkunde mit Auflösungsvermerk oder Eheurkunde mit Scheidungsurteil
  • Geburtsurkunde der Mutter

5. Ist die Mutter verwitwet:

  • eine Eheurkunde und eine Sterbeurkunde der Ehemannes
  • Geburtsurkunde der Mutter

 

Bei ausländischen Eltern:

Alle og. Urkunden müssen im Original und mit Übersetzung vorgelegt werden.
Übersetzungen müssen von einem in Deutschland vereidigten Dolmetscher gefertigt worden sein.