Leistungen Förderung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen

Ab dem 01.10.2024 können keine neuen Anträge mehr gestellt werden.

Ziel der Zuwendung ist, durch die vermehrte Verwendung von Steckersolar-Geräten bzw. Balkon-Solarmodulen den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Haltern am See zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz und zur Verringerung von Treibhausgasemissionen zu leisten. Dazu wurde vom Regionalverband Ruhr eine Richtlinie erstellt. 

Die Höhe der Förderung beträgt 100 € aber maximal 50 % der Anschaffungskosten. Die Förderung gilt nicht für bereits bestellte oder gekaufte Geräte.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

Für den Antrag:

  • Antrag über das Serviceportal der Stadt Halternam See
  • denkmalschutzrechtliche Genehmigung bei Gebäuden, die als Kulturdenkmal eingestuft sind

Für die Auszahlung:

  • Kopie der Rechnung
  • Kopie der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur

 

Voraussetzungen

  • Eine Förderung ist nur für Zwei-und Mehrfamilienhäuser möglich.
  • Es werden Geräte gefördert, die an einem geeigneten Standort montiert werden.  Dafür müssen die Solarmodule nach Westen, Süden oder Osten ausgerichtet und weitestgehend frei von Verschattung sein. 
  • Je Antragsteller/ -in und je Wohneinheit wird nur ein Gerät gefördert.
  • Geräte dürfen erst nach der Antragstellung gekauft  oder bestellt werden.
  • Geräte an ausschließlich gewerblich genutzten Gebäuden und Gebäudeteilen sind nicht förderfähig