Leistungen Löschung von Baulasten

Das Löschen einer Baulast ist nur möglich, wenn die Baulast nicht mehr erforderlich ist, durch eine andere Maßnahme kompensiert oder eine neue Baulast ersetzt wird. 

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen errechnet (z. Zt. 50,00 €).

Formulare

In dem formlosen schriftlichen Antrag müssen Sie die aktuelle Bezeichnung des belasteten Grundstücks angeben, also Straße mit Hausnummer sowie Gemarkung, Flur und Flurstück und außerdem die Baulast-Nummer. Wichtig ist, dass Sie die Gründe und gegebenenfalls Kompensationsmaßnahmen nennen, weshalb die Baulast gelöscht werden soll. Bitte verwenen Sie im Titel des Anschreibens den Text  "Antrag auf Löschung einer Baulast"