Leistungen Förderung für den Kühlgerätetausch

Bild Energiesparhaus Ruhr

Bitte informieren Sie sich vor der Beantragung einer Förderung über entsprechende Neugeräte, die die Vorgaben der Förderung nach Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach der Klassifizierung ab 2021 erfüllen, insbesondere über die Kosten dieser Neugeräte.

 

Die Förderung findet statt im Rahmen des Projektes „energiesparhaus.ruhr“, an welchem die Stadt Haltern am See teilnimmt. Nach dem Vorläufer „solarmetropole.ruhr“ geht das gemeinsame Projekt mit dem Regionalverband Ruhr (RVR) und dem Handwerk.NRW jetzt in die nächste Runde - mit dem neuen Themenschwerpunkt Energieeffizienz. 

In diesem Jahr erfolgt die Förderung durch die Stadt Haltern am See. Zunächst stehen 1000 € Fördermittel zur Verfügung.

Nähere Informationen zur Förderung finden Sie in der nachfolgenden Förderrichtlinie.

 

 

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

  • Altersnachweis des Altgerätes - Kaufnachweis oder Foto des Typenschilds (bei Antragstellung).
  • Rechnung über die Anschaffung des Neugeräts mit Nachweis des Energielabels (nach der Bewilligung der Förderung).
  • Nachweis über die sachgerechte Entsorgung des Altgeräts (nach der Bewilligung der Förderung).

Voraussetzungen

  • Der Förderantrag ist vor dem Kauf des neuen Kühlgeräts zu stellen.
  • Der Kauf des neuen Geräts erfolgt nach dem Zugang des Bewilligungsschreibens.
  • Das Altgerät muss mindestens 15 Jahre alt sein.
  • Das Neugerät darf ausschließlich privat genutzt werden.
  • Das Neugerät muss über das Energie-Effizienzlabel A, B oder C nach neuer Klassifizierung (März 2021) verfügen.
  • Der Brutto-Kaufpreis muss mindestens 300 € betragen.
  • Das Neugerät muss auf dem Stadtgebiet der Stadt Haltern am See aufgestellt werden.
  • Ein Servicekonto des Landes NRW.