Leistungen Bauzustandsbesichtigungen ( Rohbau-/Schlussabnahme)
Die Bauherrin oder der Bauherr hat den Beginn der Bauarbeiten mindestens eine Woche vorher schriftlich mitzuteilen (Baubeginnanzeige). Ein Vordruck der Baubeginnanzeige wird mit der Baugenehmigung übersandt.
Die Fertigstellung des Rohbaus und die abschließende Fertigstellung genehmigter Anlagen sind dem Fachbereich Bauen der Stadt Haltern am See jeweils eine Woche vorher anzuzeigen. Die Vordrucke der Mitteilungen über die Anzeige der Rohbau- bzw. der Baufertigstellung werden mit der Baugenehmigung übersandt.
Der Rohbau ist fertiggestellt, wenn die tragenden Teile, Schornsteine, Brandwände und die Dachkonstruktion vollendet sind. Zur Besichtigung des Rohbaus sind die Bauteile, die für die Standsicherheit und, soweit möglich, die Bauteile, die für den Brand- und Schallschutz wesentlich sind, derart offen zu halten, dass Maße und Ausführungsart geprüft werden können.
Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, Tarifstelle 2.4.10.3
- Baubeginnanzeige
- Rohbaufertigstellung
- Baufertigstellung
- Mitteilung über die Bestellung des Bauleiters
(Formulare werden mit der Baugenehmigung ausgehändigt)