Leistungen Streuobstwiesen

Öffentliche Flächen mit Obstbäumen mit Obst zur eigenen Verwendung

Auf dem Stadtgebiet gibt es verschiedene öffentliche Flächen mit Obstbäumen, auf denen die Bürger/innen Obst zur eigenen Verwendung ernten dürfen. Die Grundregel lautet: Jeder darf so viel ernten, wie er in der Hand mitnehmen kann. Eine gewerbliche Nutzung der Obsternte ist nicht gestattet. Wo die Streuobstwiesen zu finden sind, kann der unten folgenden Auflistung bzw. Karte entnommen werden.

Grundsätzlich gilt: 
Obstwiesen haben als Lebensraum für Pflanzen und Tiere eine große Bedeutung. Daher müssen die Bäume und die Wiesenflächen um den Ernteplatz möglichst schonend behandelt werden.

Von den Bäumen sollen keine Äste abgebrochen werden.

Die Wiesenflächen dürfen nur soweit betreten werden, wie es für die Ernte notwendig ist, sie dürfen auf keinen Fall großflächig niedergetreten werden. Jedes Befahren der Obstwiesen ist nicht gestattet.

Angrenzende private Flächen - z.B. Ackerflächen neben Obstbaumreihen - dürfen nicht betreten werden. 

Das Betreten der Flächen und die Nutzung der Bäume zur Obsternte geschehen auf eigene Gefahr. Die Stadt Haltern am See übernimmt keine Haftung.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung