Leistungen Kindergarten Anmeldeportal
Seit mehreren Jahren steht in Haltern am See ein Online-Anmeldeverfahren für den Kitabereich zur Verfügung. Alle Eltern, die ihr Kind in Haltern am See anmelden wollen, nutzen bitte dafür den unten angegebenen Link.
Selbstverständlich gibt es in Ausnahmefällen weiterhin die Möglichkeit einer Anmeldung in der Kindertageseinrichtung vor Ort oder auch im Jugendamt. Von dort können die entsprechenden Daten dann auch ins Programm eingegeben werden.
Zusätzlich ist auch eine Anmeldung für einen Betreuungsplatz in der Kindertagespflege über dieses Portal möglich. Dafür wurde ein separates Modul angeschafft und den Eltern damit eine weitere Erleichterung im Anmeldeprozess angeboten.
Die Adresse lautet: www.kitaportal.haltern.de oder Sie nutzen direkt diesen Link: Kita Anmeldeportal
Ab sofort sind Anmeldungen auch für den neuen Ev. Kindergarten Senfkorn in den Katharinenhöfen über das Kitaportal möglich!
Der zweigeschossige Kindergarten im Stadtteil Hamm-Bossendorf bietet ab dem 1. August 2024 bis zu 55 Kindern im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt Betreuungsplätze in drei Gruppen. Der Kindergarten wird mit einem offenen Betreuungskonzept mit verschiedenen Werkstatträumen an den Start gehen. Alle Räume sind je nach Interessen und Bedürfnissen der Kinder frei zugänglich. Die Kinder der U3-Gruppe erhalten diese Möglichkeiten ebenfalls, in einem separaten Trakt. Da sich die Einrichtung in einer Klimaschutzsiedlung befindet, werden sich die Aspekte Nachhaltigkeit und Natürlichkeit auch im gesamten Konzept unter dem Schwerpunkt Naturpädagogik wiederfinden.
Sie suchen einen Betreuungsplatz für Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in Kindertagespflege?
Um einen Platz zu erhalten ist eine Anmeldung in der gewünschten Einrichtung durch die Erziehungsberechtigten Voraussetzung. Hierfür nutzen Sie bitte das Online-Anmeldeportal. Alle bis Ende Oktober vorliegenden Anmeldungen werden für das Aufnahmeverfahren des folgenden Kitajahres ab August berücksichtigt. Nach der Beschlussfassung des Kindergartenbedarfsplanes im Ausschuss für Generationen und Soziales Anfang November können durch die Einrichtungen Vertragsangebote an die Eltern herausgegeben werden. Die Zusagefrist für die Eltern beträgt 14 Tage, so dass ab Ende November ggf. Angebote für die sog. „2. Welle“ gemacht werden können. Absagen - verbunden mit der Abfrage nach dem Verbleib auf der Warteliste - werden ab Mitte Dezember an alle nicht berücksichtigten Kinder versandt.
Wünsche nach Betreuungsänderungen von Bestandskindern sollten auch bis Ende Oktober in den Kitas vorliegen.
Anmeldungen nach dem Stichtag Ende Oktober können später noch berücksichtigt werden, wenn noch freie Plätze in der Kita vorhanden sind.
Die Entscheidung über die Vergabe von Betreuungsplätzen in Kindertageseinrichtungen liegt grundsätzlich in der Hand der Einrichtungen und ihrer Täger. Das Jugendamt ist an dieser Stelle lediglich koordinierend tätig.
Sollte ein Kind trotz Anmeldung in einer Kindertageseinrichtung keinen Betreuungsplatz erhalten, so werden die Erziehungsberechtigten hierüber von den Einrichtungsleitungen schriftlich in Kenntnis gesetzt. Sofern weiterhin ein Betreuungsbedarf besteht, können Sie sich danach gerne mit dem Fachbereich Familie und Jugend in Verbindung setzen.
- Frau Mechthild Buschjost (Anmeldung Kitas)
- Frau Johanna Laß (Anmeldung Kitas, Fachberatung)