Leistungen Anmeldung der Eheschließung / Trauungen

Trauung mit Bernd

Sie wollen heiraten? Ein Wunsch, mit dem Sie nicht allein sind. Allerdings hat der Gesetzgeber vor das Eheglück einige wichtige Voraussetzungen gesetzt.

Mit den nachfolgenden Hinweisen wollen wir Ihnen helfen, die erforderlichen Schritte mit Leichtigkeit zu gehen.

Was müssen Sie tun?
Die Eheschließung anmelden. Zuständig für die Anmeldung zur Eheschließung ist das Standesamt, in dessen Stadt oder Gemeinde einer der beiden Verlobten wohnt. Bei mehreren Wohnsitzen sollten Sie sich bei der Anmeldung für das Standesamt entscheiden, in dem Sie sich auch trauen lassen möchten.

In Haltern am See erreichen Sie das Standesamt im Historischen Rathaus, Markt 1, 45721 Haltern am See sowie telefonisch unter 02364/933-166, -167 und -168.

Für Ihre Trauung stehen Ihnen drei Örtlichkeiten und ein Trauteam von mehreren Standesbeamten zur Verfügung.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin, wenn Sie Ihre Ehe anmelden wollen!
Sie vermeiden damit unnötige Wartezeiten (Tel: 02364/933-166, -167 und -168)

Grundsätzlich besteht auch die Möglichkeit, dass Sie ihre Eheschließung digital übertragen. Sollten Sie hieran Interesse haben, sprechen Sie uns sehr gerne darauf an.

Wir helfen Ihnen gerne bei Fragen zur

  • Namensänderung
  • Namenserteilung
  • Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  • nachträgliche Beurkundung der Eheschließung im Ausland
  • Namensführung bei Eheschließungen im Ausland
  • Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen
  • Begründung einer Lebenspartnerschaft

Ansprechpartner/innen im Standesamt der Stadt Haltern am See

Fax: 02364/933-368
E-Mail: Standesamt@Haltern.de

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Gebühren
Die Gebühren hängen von vielen Einzelheiten ab. Zum Beispiel, wie viele Urkunden Sie benötigen oder ob Sie ein Familienstammbuch möchten, die Trauung an einem Werktag oder außerhalb der normalen Öffnungszeiten (an einem Freitagnachmittag oder Samstag) bzw. außerhalb des Standesamtes erfolgt usw.
Soll die Trauung im Rathaus, aber außerhalb der normalen Öffnungszeiten, also an einem Freitagnachmittag oder Samstag erfolgen, wird eine Zusatzgebühr von 140 € erhoben.

Haben Sie den Wunsch, außerhalb des Standesamtes, also im Schloss Sythen oder auf dem Fahrgastschiff Möwe zu heiraten, fallen zudem noch folgende Zusatzgebühren an:

  • für das Standesamt während der normalen Öffnungszeiten 130 €
  • bzw. außerhalb der normalen Öffnungszeiten 200 €
    Außerdem zusätzlich:
  • bei einer Eheschließung im Schloss Sythen nimmt der Trägerverein 150 €
  • die Gebühren für eine Eheschließung auf dem Fahrgastschiff Möwe betragen beim Standesamt 200 €, weitere Gebühren erfragen Sie bitte beim Seeblick

Die Gebühren im Einzelnen:

  • Verlobte besitzen beide die deutsche Staatsangehörigkeit: 50 €
  • Ein oder beide Verlobte haben ausländische Staatsangehörigkeit: 75 €
  • nachträgliche Erklärung über die Führung eines Doppelnamens: 23 €
  • Ehe- und Geburtsurkunde (erstes Exemplar): 12 € (weitere Exemplare vorgenannter Urkunden kosten jeweils die Hälfte)

Unterlagen

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Die Frage, welche Unterlagen Sie benötigen, kann hier nicht abschließend beantwortet werden, da dies von Fall zu Fall sehr verschieden sein kann. Bitte suchen Sie daher das persönliche Gespräch mit dem Standesbeamten.
Aber am einfachsten ist die Anmeldung, wenn

  • beide Verlobte die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
  • beide Verlobte volljährig und kinderlos sind,
  • keine/r der Verlobten bereits verheiratet war und
  • beide Verlobte ihren Hauptwohnsitz in Haltern am See haben und auch dort geboren sind.
    In diesem Fall benötigen Sie zur Anmeldung der Eheschließung nur Ihre gültigen Personalausweise oder Reisepässe.

Voraussetzungen

Wenn das Standesamt alle Unterlagen geprüft hat und keine Ehehindernisse festgestellt hat, können Sie heiraten. Dazu sprechen Sie bitte den Termin mit dem Standesbeamten ab. Beachten Sie auch, dass Sie nach erfolgter Anmeldung sechs Monate Zeit haben, um zu heiraten. Danach ist Ihre Anmeldung nicht mehr gültig.