Leistungen Bewohnerparkausweis

Wer eine Wohnung im Stadtkern bewohnt und keine KFZ-Einstellmöglichkeit hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen einen sogenannten Bewohnerparkausweis beantragen.

Jeder Bewohner erhält nur einen Parkausweis. Jedoch ist die Auftragung von 2 Kennzeichen für die wahlweise Verwendung des Parkausweises möglich.

Informationen zu anderen Parkausweisen finden Sie hier.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

30,70 € pro Jahr

Unterlagen

  • gültiges Ausweisdokument
  • Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I)
  • Nutzungsnachweis/ Halterbescheinigung (nur erforderlich, wenn 
    Fahrzeughalter/-in nicht mit Antragsteller/-in identisch ist

Voraussetzungen

  • Sie wohnen in einem verkehrsberuhigten Bereich, einem Bereich mit 
    eingeschränktem Haltverbot, einem Bereich mit Parkschein- oder 
    Parkscheibenpflicht oder in einem Bewohnerparkbereich der Innenstadt (s. Antrag) und sind dort auch gemeldet
  • Sie haben keine Garage oder einen privaten Stellplatz im Umkreis von 200 m zur Verfügung
  • Sie müssen Halter bzw. Halterin des angegebenen Kfz sein bzw. dieses 
    dauerhaft nutzen