Leistungen Anmeldung, Ummeldung, Abmeldung
Wer eine neue Wohnung in Haltern am See bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen im Bürgerbüro ummelden. Die Anmeldung ist erst möglich, sobald die Wohnung oder das Haus bezogen ist.
Erfolgt der Zuzug aus einer Stadt, die dem Kreis Recklinghausen angehört, kann zusätzlich auch die Anschrift im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) gebührenpflichtig aktualisiert werden.
Die Abmeldung des Wohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn dieser in das Ausland verlegt wird und keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Die Abmeldung kann frühestens eine Woche vor dem Auszug vorgenommen werden.
Bei einem Wegzug in eine andere Stadt in Deutschland muss dort lediglich der neue Wohnsitz angemeldet werden. Die Abmeldung in Haltern erfolgt daraufhin automatisch.
Ausnahmen:
Wer bereits eine Meldeanschrift in Deutschland besitzt und eine weitere Wohnung bezieht, muss diese nur dann im Bürgerbüro anmelden, wenn der Aufenthalt einen Zeitraum von sechs Monaten überschreitet. Die Meldepflicht entfällt, wenn die Einrichtung der Betreuung pflegebedürftiger oder behinderter Menschen (Krankenhäuser, Pflegeheime, sonstige Einrichtungen) oder der Heimerziehung von Kindern dient.
Für Personen, die im Ausland wohnen und in Deutschland nicht gemeldet sind, besteht die Anmeldepflicht nach 3 Monaten.
keine (10,80 € für die Änderung des Kfz-Scheins)
Ausweisdokumente (wenn nicht vorhanden Geburtsurkunde), Wohnungsgeberbestätigung, ggfs. Vollmacht
- Zuzug mit Haupt- oder Nebenwohnsitz nach Haltern am See
- Umzug innerhalb der Gemeinde
- Wegzug aus der Gemeinde ins Ausland oder Aufgabe einer Nebenwohnung
-
Vordruck zur Abmeldung bei der Meldebehörde
Nur bei Wegzug in das Ausland auszufüllen und unterschrieben zusenden.
- Vordruck zur An- /Ummeldung bei der Meldebehörde
- Wohnungsgeberbestätigung