Leistungen Erschließungsbeiträge

Der Bundesgesetzgeber hat die Herstellung von Erschließungsanlagen (Straßen, Wege, Plätze, öffentliche Grünanlagen und Immissionsschutzanlagen) in den Aufgabenbereich der Gemeinden übertragen. Erschließungsanlagen sind notwendig, um Grundstücke baulich oder gewerblich nutzen zu können. Sie vermitteln daher einen (Erschließungs-) Vorteil. Dieser kommt im wesentlichen den Eigentümern/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der angrenzenden Grundstücke zugute. Im Baugesetzbuch hat der Gesetzgeber bestimmt, dass dieser Vorteil durch die Zahlung von Beiträgen auszugleichen ist. Die Gemeinden sind daher verpflichtet, die Investitionen für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen durch die Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu refinanzieren. Die Herstellungskosten dieser Anlagen sind zu 90 % von den Eigentümern/Eigentümerinnen bzw. Erbbauberechtigten der erschlossenen Grundstücke zu tragen. Bei Beginn der Baumaßnahmen werden in der Regel Vorauszahlungen erhoben, die später auf die endgültigen Beiträge angerechnet werden.

Über die Höhe der Beiträge kann auf Wunsch eine Bescheinigung ausgestellt werden.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Wirtschaftsbetriebe (Tel. 02364/933 -149).

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Kosten

Die Gebühr für die Bescheinigung beträgt 17,50 EUR zzgl. Versandkosten

Unterlagen

Zur Ausstellung der Bescheinigung werden genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück) benötigt.