Leistungen Hochzeitsallee - Pflanzung eines Hochzeitsbaumes
Die Stadt Haltern am See möchte Brautpaaren die Möglichkeit geben, durch die Pflanzung eines Hochzeitsbaumes ein bleibendes Symbol der Erinnerung an ihre Hochzeit zu erhalten. Auch für Ehejubiläen kann ein Hochzeitsbaum ein gelungenes Geschenk darstellen.
Als Standort für die Hochzeitsallee ist der Karl-Homann-Weg am Halterner Stausee ausgewählt worden. Jedes Jahr im November wird für die Brautpaare, die sich für diese Aktion angemeldet haben, ein Hochzeitsbaum gepflanzt.
Um ein, dem Charakter einer Allee entsprechendes, einheitliches Gesamtbild zu schaffen, wird die Hochzeitsallee nur mit einer Baumart, der Winter-Linde, bepflanzt.
Die Pflanzung wird für Sie fachgerecht von einem Gartenbauunternehmen vorgenommen.
Vor dem Baum wird ein Namensschild aufgestellt, auf dem die Namen des Hochzeitspaares und der Tag der Baumpflanzung festgehalten sind. Außerdem erhalten die Paare eine Baumurkunde.
Anmeldung
Sie können sich ab dem 01. Januar bis zum 31. August eines jeden Jahres für den jeweils im Herbst stattfindenden Pflanztermin über das Serviceportal anmelden. Anmeldungen für das Folgejahr können nicht vorab angenommen werden. Das Formular ist nur im oben genannten Zeitraum aktiv.
Eine Stornierung der Anmeldung ist bis zum 31. August einschließlich möglich. Die Anmeldung ist ab diesem Termin verbindlich und kann nicht mehr zurückgenommen werden.
Für die Anmeldung werden folgende Daten benötigt:
- die Namen des Hochzeitspaares nach der Eheschließung (Vornamen, Nachname oder gegebenenfalls unterschiedliche Nachnamen) für die Beschriftung des Namensschildes und der Baumurkunde,
- die Adresse des Hochzeitspaares,
- die Telefonnummer und E-Mail,
- die Rechnungsadresse, falls diese von der Adresse des Hochzeitspaares abweicht,
- der Anlass der Pflanzung (Hochzeit oder Hochzeitsjubiläum)
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:
Ein Hochzeitsbaum kostet 400,00 €. Mit der Zahlung dieses Betrages sind alle Kosten, sowohl die Pflanzung als auch die Pflege des Baumes, abgegolten. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung. Die Rechnung erhalten Sie im September nach Ablauf der allgemeinen Anmeldefrist. Der Betrag ist dann bis zum 30. September zahlbar; eine Berücksichtigung ist ansonsten nicht möglich.