Leistungen Schwerbehindertenausweis

Zuständige Stelle ist der Fachdienst 59 des Kreises Recklinghausen (Amt für Schwerbehindertenangelegenheiten).

Erst- & Verschlimmerungsanträge bekommen Sie zudem im Bürgerbüro und können auch dort wieder zur Weiterleitung abgegeben werden.

Schwerbehindertenausweise können außerdem im Bürgerbüro verlängert werden, wenn noch ein Verlängerungsfeld frei ist. Sofern kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, wird der Verlängerungsantrag an den Kreis Recklinghausen weitergeleitet. In diesem Fall ist ein aktuelles Lichtbild erforderlich.

 

Liegt bereits ein Schwerbehindertenausweis im Kartenformat vor, ist eine Verlängerung auch telefonisch, direkt bei der Kreisverwaltung, möglich (Tel.: 02361 53 6555 oder 6554).

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung