Leistungen Drehgenehmigungen
Mit einer Drehgenehmigung sind in aller Regel auch straßenverkehrsrechtliche Erlaubnisse, Anordnungen von Verkehrsmaßnahmen und auch Ausnahmegenehmigungen verbunden.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Welche Unterlagen benötige ich?
Aus Anlass von Film- und Fernsehproduktionen:
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angabe über Datum der Dreharbeiten, Drehort mit Angabe des Straßennamens, Uhrzeit, Szenebeschreibung in Kurzform (etwaige Schuss-/ Aktionszenen und uniformierte Darsteller sind mitzuteilen)
- Angbe über benötigte Halteverbotszonen inkl. Hausnummer und Meterangaben, bereits eingerichtete Halteverbote und vorgesehene Intervall- oder Vollsperrungen (Sperrpunkte und sonstige Besonderheiten)
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
Der Antrag sollte spätestens 10 Tage vor Drehbeginn vorliegen.