Leistungen Wanderlager
Unter dem Begriff "Wanderlager" versteht man allgemeinhin die sogenannten "Kaffeefahrten".
Diese sind anzeigepflichtig und dem Fachbereich Ordnung und Soziales min. 14 Tage vor der Veranstaltung mit den entsprechenden Nachweisen zu melden.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Formulare
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Anzeige eines Wanderlagers
Formular muss unterschrieben und kann per Post zugesendet werden (Online ausfüllbar)