Leistungen Gefäßumbestellung
Die Stadt Haltern am See bietet seit 2010 Restmüllgefäße mit verschiedenen Gefäßvolumen an. Neben den 120- und 240Liter Gefäßen können auch 40-, 60- und 80 Liter Vario-Gefäße bei weiterhin 14-täglicher Leerung genutzt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein 40 Liter Vario-Gefäß bei monatlicher Leerung genutzt werden.
Die Gebühren für die Restmüllgefäße finden Sie auszugsweise weiter unten auf dieser Seite und ausführlich hier.
Jedes an die kommunale Abfallentsorgungseinrichtung angeschlossene Grundstück, das zu Wohnzwecken oder anderweitig gewerblich genutzt wird, benötigt mindestens ein eigenes Restmüllgefäß.
Für die zu nutzende Gefäßgröße wird ein Mindestvolumen von 15 Litern pro Person für eine Woche zu Grunde gelegt. Auf Antrag kann dieses Volumen auf 10 Liter pro Person und Woche reduziert werden, wenn bestätigt wird, dass sämtliche Abfallvermeidungs- und -Verwertungsmöglichkeiten genutzt werden und eine Eigenkompostierung vorgenommen oder eine Grüne Tonne genutzt wird.
Den „Antrag auf Reduzierung des Restabfallbehältervolumens“ finden Sie unten auf dieser Seite unter dem Punkt „Formulare“.
Den ausgefüllten Antrag senden Sie bitte unterschrieben an die Stadt Haltern am See, Fachbereich Wirtschaftsbetriebe, Rochfordstraße 1, 45721 Haltern am See oder als unterschriebenen Scan per Email an abfallwirtschaft@haltern.de.
Ein 1-Personen-Haushalt kann ein 40-Liter-Gefäß bei 14-täglicher Leerung nutzen (1 x 15 Liter x 2 Wochen = 30 Liter). Bei Reduzierung des Restmüllvolumens ist auch eine 4-wöchentliche Leerung möglich (1 x 10 Liter x 4 Wochen = 40 Liter).
Ein 4-Personen-Haushalt nutzt mindestens ein 120-Liter-Gefäß (4 x 15 Liter x 2 Wochen = 120 Liter). Bei Reduzierung des Restmüllvolumens ist auch ein 80-Liter-Gefäß möglich (4 x 10 Liter x 2 Wochen = 80 Liter).
Bei der Ermittlung der Personenanzahl wird nicht unterschieden, ob eine Person mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Maßgeblich für die Berechnung des Mindestvolumens ist die Anzahl der gemeldeten Personen unter der jeweiligen Anschrift nach dem Melderegister.
Bitte beachten Sie, dass die Auslieferung von Gefäßen für den Erstbestand kostenfrei ist. Alle danach durchgeführten Änderungen in eine andere Größe oder in der Anzahl sind mit einer Tauschgebühr in Höhe von derzeit 32,50 € verbunden. Dies gilt für Tonnen aller Müllfraktionen.
Müllabfuhrgebühren:
Gefäßgröße: | Gebühr 2024: | Gebühr 2023: |
40-Liter-Restmüllgefäß, 4-wöchentl. Leerung | 103,11 € | 96,40 € |
40-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung | 123,78 € | 115,77 € |
60-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung | 144,45 € | 135,14 € |
80-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung | 165,13 € | 154,51 € |
120-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung | 206,47 € | 193,25 € |
240-Liter-Restmüllgefäß, 14-tägliche Leerung | 330,51 € | 309,46 € |
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Antrag auf Änderung von Restmüllgefäßen und Tausch defekter Gefäße
Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)
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Antrag auf Reduzierung des Restabfallbehältervolumens
Bitte beachten Sie: das Formular ist nicht zur Bestellung von Mülltonnen oder zur Änderung der Größe der Mülltonnen. Dazu kontaktieren Sie bitte die Kollegen*innen der Abfallwirtschaft.Antrag über Serviceportal (Anmeldung mit BundID erforderlich)