Leistungen Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS)
„Mist gebaut“ – und was jetzt?
Es gibt viele Fragen:
- „Muss ich zur Polizei oder zum Gericht?“
- „Was ist, wenn ich Stress zu Hause habe?“
- „Was kann ich machen, wenn ich mich (un)schuldig fühle?“
- „Wie läuft eine Gerichtsverhandlung ab?“
- Mit welcher Strafe muss ich rechnen?"
- „Bin ich jetzt vorbestraft?“
Die Jugendhilfe im Strafverfahren (JuhiS) begleitet junge Menschen zwischen 14 und 20 Jahren, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind. Sie informiert über Verfahrensabläufe und kann Unterstützung in schwierigen Lebenssituationen vermitteln.
Die Zusammenarbeit mit der JuhiS ist kostenlos und freiwillig. Ihre Aufgaben sind im SGB VIII und JGG gesetzlich verankert.
Bei der Staatsanwaltschaft und beim Gericht bringt die JuhiS durch ihre Stellungnahme die persönliche Entwicklung und die aktuelle Lebenssituation des jungen Menschen in das Verfahren ein. Zudem kann die JuhiS Empfehlungen zu möglichen erzieherischen Maßnahmen abgeben.
Nicht immer müssen junge Menschen wegen eines Vergehens direkt zum Gericht. Falls doch, ist die JuhiS auch dort persönlich dabei.
Möglichkeiten im Jugendstrafrecht sind zum Beispiel:
- Arbeitsstunden
- Geldauflage
- Täter-Opfer-Ausgleich
- Verkehrserziehungskurs
- Suchtberatung
- Betreuungsweisung
- Sozialer Trainingskurs
- Anti-Gewalt-Training
- Arrest
- …
Persönliche Vorsprache mit Terminabsprache notwendig