Leistungen Haftung, städtische

Bei Haftpflichtschäden (Personen- und/oder Sachschäden), die sich aus einem Verschulden der Stadt oder ihrer Mitarbeiter(innen) herleiten, sind die Ansprüche auf Schadenersatz formlos schriftlich an den Fachbereich Interne Dienste zu richten.

Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Unterlagen

1. genaue Schilderung des Schadensablaufes 2. genauer Unfallort (z.B. Straße, Hausnummer oder in Höhe des Hauses Nr....) 3. Unfallzeitpunkt 4. ggf. Handskizze der örtlichen Gegebenheiten 5. Name und Anschrift von Zeugen 6. ungefähre Höhe des Schadens 7. Angabe der Bankverbindung