Leistungen Vermögensverwaltung

Das Vermögen muss pfleglich und wirtschaftlich verwaltet werden. Außerdem ist ein ordnungsgemäßer Nachweis der Vermögensgegenstände, welche die Stadt zur Erfüllung ihrer Aufgaben erworben hat, zu führen. Bei Geldanlagen (Wertpapieren, Einlagen bei Geldinstituten und sonstigen Forderungen) ist auf ausreichende Sicherheit und angemessene Ertragserzielung zu achten. Im einzelnen handelt es sich hier um:

  • Anlagevermögen (Finanzanlagen: Beteiligungen, Forderungen aus Darlehen, Kapitaleinlagen)
  • Finanzvermögen (Rücklagen: Geldanlagen)
  • Sondervermögen (Stiftungsvermögen: Geldanlagen)
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung