Leistungen Beratung (rechtliche)
Die Rechtsabteilung ist zuständig für die Bearbeitung sämtlicher Rechtsangelegenheiten der Stadtverwaltung. Hierzu zählt u.a. auch die Abwicklung von Haftpflichtansprüchen Dritter gegenüber der Stadt (s. Schadenersatzansprüche).
Eine allgemeine Rechtsberatung für den Bürger kann durch die Rechtsabteilung nicht erbracht werden. Dies bleibt nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz ausschließlich den in diesem Gesetz genannten Berufsgruppen (z.B. Rechtsanwälten) vorbehalten.
Zuständige Sachbearbeiter/innen der Stadtverwaltung
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung