Leistungen Bebauungsplanentwurf

In einem Bebauungsplan wird verbindlich festgelegt, auf welche Art (Wohnen/Gewerbe) Grundstücke genutzt werden können, wie hoch das Maß der Ausnutzung (Geschosszahl/Geschossfläche) und wie groß die überbaubare Fläche sein darf.

An der Aufstellung eines Bebauungsplanes werden die Bürger beteiligt. Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes mit der dazugehörigen Begründung wird für die Dauer eines Monats die Möglichkeit gegeben, zu den Planaussagen Anregungen vorzubringen. Über diese Bedenken und Anregungen wird im Rahmen der Abwägung vom Rat der Stadt entschieden.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung