Leistungen Ausbildungsförderung

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Zuständigkeit: Kreis Recklinghausen

Schüler von weiterführenden allgemein- und berufsbildenden Schulen, Fachschulen, Fachoberschulen, Berufsfachschulen, Berufsaufbauschulen, Abendhauptschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs haben einen Grundanspruch auf Förderung nach dem BAföG ab Klasse 10, sofern sie nicht bei den Eltern wohnen. Einkommen und Vermögen des Antragstellers, ggf. seines Ehegatten und seiner Eltern werden grundsätzlich auf den Bedarf angerechnet. Im Falle einer Leistungsgewährung erfolgt die Zahlung als Zuschuss, ist also nicht zu erstatten.

Die Schüler stellen einen Formantrag, bei dessen Ausfüllung bei einer persönlichen Vorsprache geholfen wird. Ansonsten kann dieser Formantrag auch telefonisch angefordert werden. Einkommen und Vermögen des Antragstellers, ggf. seines Ehegatten und seiner Eltern sind z. B. durch Einkommensteuerbescheid nachzuweisen; der Kindergeldbescheid ist vorzulegen.

Telefon: 02361/53-1

Telefax: 02361/534284

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
    Unterlagen

    Einkommensteuerbescheid, Kindergeldbescheid

    Formulare

    Formantrag liegt an der Information im Neuen Rathaus bereit