Leistungen Wohnungsbauförderung

Der Wohnungsbau im Stadtgebiet Haltern am See wird mit Darlehen des Landes NRW gefördert. Die Mittel werden auf Antrag gewährt. Zuständige Stelle für die Anträge ist der Kreis Recklinghausen,

Telefon: 02361/53-1.

Förderbar sind Maßnahmen zur Neuschaffung von Wohnraum und Maßnahmen im Wohnungsbestand. Die Förderung erfolgt im Rahmen der bereitgestellten Mittel. Es besteht kein Rechtsanspruch.

Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung