Leistungen Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
Die Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit sind prinzipiell eine Form der Anerkennung für Jugendliche, die ihrer Lebensphase und ihrem kulturellen Ausdruck gesellschaftliche Wertschätzung entgegen bringt. § 11 SGB VIII gesteht ihnen das Recht auf Angebote zur Entwicklungsförderung zu, die sich an ihren Interessen orientieren und von ihnen gestaltet werden. Die finanzielle Förderung der Jugendarbeit der freien Jugendhilfe ist auch Ausdruck der Würdigung des Engagements freier Träger, insbesondere der Jugendverbände.
Wer ist meine Ansprechperson?
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Formulare
- Antrag auf Förderung einer Kinder- und Jugendfreizeit (Vordruck Nr. 1)
- Antrag auf Förderung von Ferienspielen (Vordruck Nr. 2)
- Antrag auf Förderung einer Jugendgruppenleiterschulung (Vordruck Nr. 3)
- Antrag auf Förderung einer Kinder- und Jugendbildung (Vordruck Nr. 4)
- Angebotsauswertung in der Kinder- und Jugendarbeit (Vordruck Nr. 6)
- Betreuendenliste (Vordruck Nr. 7)
- Teilnehmendenliste Kinder- und Jugendfreizeit (Vordruck Nr. 8)
- Teilnehmendenliste (Vordruck Nr. 9)
- Verwendungsnachweis für eine Förderung einer Kinder- und Jugendfreizeit (Vordruck Nr. 10)
- Verwendungsnachweis für eine Förderung von Ferienspielen (Vordruck Nr. 11)
- Verwendungsnachweis für eine Förderung einer Jugendgruppenleiterschulung (Vordruck Nr. 12)
- Verwendungsnachweis für eine Förderung einer Kinder- und Jugendbildung (Vordruck Nr. 13)
- Verwendungsnachweis für eine Förderung eines Richtungsweisenden Modells oder Projekts (Vordruck Nr. 14)
- Verwendungsnachweis für Materialien der Kinder- und Jugendarbeit (Vordruck Nr. 15)
- Fragebogen zur Qualitätssicherung und -entwicklung der offenen Kinder- und Jugendarbeit (Vordruck Nr. 16)
Satzungen
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5.05 Richtlinien zur finanziellen Förderung der Kinder- und Jugendarbeit in der Stadt Haltern am See
Kinder- und Jugendarbeitsförderungsrichtlinien