Leistungen Abfallwirtschaft
Die gesetzlichen Vorschriften für die Wiederverwertung von Reststoffen bzw. für die Beseitigung von Abfällen sind im Kreislaufwirtschaftsgesetz sowie dem Landeskreislaufwirtschaftgesetz geregelt. Gleichzeitig ist festgelegt, welche Aufgaben die Stadt Haltern am See als kreisangehörige Stadt und der Kreis Recklinghausen als Untere Abfallwirtschaftsbehörde wahrzunehmen haben.
Grundsätzlich ist die Stadt Haltern am See für das Einsammeln und Transportieren von Hausmüll zuständig.
Ausnahme: Verpackungsabfälle, sog. Leichtverpackungen. Diese werden vom Dualen System seit Januar 2019 über die Wertstofftonne eingesammelt.
Grün- und Gartenabfälle werden in Haltern am See über die Grünen Tonnen eingesammelt, können aber, wie die anderen Müllfraktionen, auch am Wertstoffhof gegen eine Gebühr abgegeben werden.
Durch die Mitwirkung am Abfallwirtschaftskonzept des Kreises Recklinghausen, in dem konkrete Maßnahmen für die langfristige Sicherung der Entsorgung unter Berücksichtigung ökologischer Aspekte festgelegt werden, vertritt die Stadt die Belange von Bürgern und Unternehmen hinsichtlich einer sicheren und kostengünstigen Entsorgung.