Leistungen Wertstoffabgabe
Wertstoffe können am Wertstoffhof abgegeben werden.
Gebührenfreie Abfälle in haushaltsüblichen Mengen:
- Altglas (farblich getrennt)
- Altkleider und Schuhe
- Altpapier
- CDs und DVDs (ohne Hüllen)
- Altmetall / Eisenschrott
- Korken aus Kork
- Elektroschrott (z. B. Waschmaschinen, Trockner, Kühlschränke, Handys, TV-Geräte, Leuchtstoffröhren, elektrische- und elektronische Werkzeuge, Toaster, Kaffeemaschinen, CD-Player etc.)
- Wertstoffe in Form von Leichtverpackungen aus Kunststoff, Metall und Verbundstoffen sowie stoffgleiche Nichtverpackungen
- PE-Folien aus großen Verpackungen (keine Silofolien, keine Dachfolien)
Gebührenpflichtige Abfälle in haushaltsüblichen Mengen:
- Altholz/Möbelholz (z. B. von alten Arbeitsplatten, Regalen, Stühlen)
- Sperrmüll (z. B. Schrank, Tisch, Sessel, Teppich, Matratze, Bett, Lattenrost)
- Bauholz (z. B. Türen, Fenster, Paletten, Holzdielen, Dachsparren, Spanplatten)
- Restabfall
- Garten- und Grünabfälle
- Altreifen
- Bauschutt (Annahme in kleinen Mengen von maximal 1 Mörtelkübel. Mehrmengen bitte über die ortsansässigen Privatfirmen entsorgen. Die Adressen und Telefonnummern entnehmen Sie bitte den Gelben Seiten oder dem örtlichen Telefonbuch.)
Folgende Abfälle werden nicht angenommen:
- Silofolien
- Dachfolien
- Eternitplatten
- Nachtspeicheröfen
- Asbesthaltige Abfälle
- Bahnschwellen
- Dämmmaterial
Sondermüll kann am Umweltbrummi abgegeben werden. Die Zeiten an denen das Fahrzeug am Wertstoffhof vor Ort ist, können Sie unserer Leistung Sondermüll und Umweltbrummi entnehmen.
Zuständige Fachbereiche der Stadtverwaltung
Wie sind die Kosten und wie bezahle ich diese?
Gebühren seit 2023
Restabfall
je 100 l Sack 3,90 €
je 0,25 m³ 9,75 €
je 1,00 m³ 39,00 €
Garten- und Grünabfälle
je 100 L Sack 1,00 €
je m³ 10,00 €
weitere Abfälle
Altreifen je Stck. 4,00 € (PKW-Reifen, keine LKW- oder Traktorreifen etc.)
Bauschutt je 0,10 m³ 3,40 €
Die Kosten können vor Ort bei Abgabe mit Bargeld oder per Kartenzahlung beglichen werden.
Welche Voraussetzungen muss ich beachten?
Der Wertstoffhof steht ausschließlich Halterner Bürgerinnen und Bürgern zur Verfügung, da der Betrieb über die örtlichen Müllabfuhrgebühren finanziert wird.
Satzungen
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6.05 Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung vom 28.11.2014
Gebührensatzung für die öffentliche Abfallbeseitigung