Leistungen Fachbereich Bauen

 Wer ein Gebäude neu baut, ändert oder anders nutzen will, bedarf gem. § 60 Abs. 1 BauO NW dafür in der Regel eine Baugenehmigung, soweit nicht nach anderen Vorschriften Genehmigungsfreiheit besteht.

Form und Inhalt eines Bauantrages sind gesetzlich in der BauPrüfVO vorgeschrieben.

Einzelfragen können Sie vorher in der Bauberatung oder über eine Bauvoranfrage klären.

Baugenehmigungen sind gebührenpflichtig.

Für alle nach der Landesbauordnung genehmigungspflichtigen Vorhaben müssen landeseinheitliche Formulare verwendet werden.

 

Ihre Ansprechpartner:

Fachbereichsleiter:

Herr Heiming             Telefon 02364 933 300 E-Mail: Andreas.Heiming@Haltern.de

 

Für Baugenehmigungen:

Herr Lehmacher       Telefon: 02364 933 299 E-Mail: Klaus.Lehmacher@Haltern.de 

Herr Leipholz            Telefon: 02364 933 306 E-Mail: Andre.Leipholz@Haltern.de 

Frau Zapko               Telefon: 02364 933 296 E-Mail: Marina.Zapko@Haltern.de

 

Bei planungsrechtlichen Anfragen wenden Sie sich bitte an den Fachbereich Planen der Stadt Haltern am See.

 

Für Bauabnahmen (Rohbau und Fertigbau) sowie Abnahmen von Fliegende Bauten:

Herr Brinkert           Telefon: 02364 933 320 E-Mail: Rainer.Brinkert@Haltern.de

 

Für Abgeschlossenheiten, Baulastenauskunft, Akteneinsichten und ordnungsbehördliche Verfahren:

E-Mail: bauamt@haltern.de 

 

Stadtverwaltung Haltern am See
Verwaltungsgebäude Muttergottesstiege
Rochfordstraße 1
45721 Haltern am See

Öffnungszeiten:

Montag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 17:30 Uhr
Dienstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 8:30 - 12:00 und 13:30 - 16:00 Uhr
Freitag 8:30 - 12:00 Uhr

 

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